Rechtsprechung
   BFH, 13.08.2008 - III S 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13274
BFH, 13.08.2008 - III S 24/08 (https://dejure.org/2008,13274)
BFH, Entscheidung vom 13.08.2008 - III S 24/08 (https://dejure.org/2008,13274)
BFH, Entscheidung vom 13. August 2008 - III S 24/08 (https://dejure.org/2008,13274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.12.2007 - III B 55/07

    Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens - Rechtliches Gehör - Gesetzlicher

    Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 28. Dezember 2007 III B 55/07 als unbegründet zurück.

    Der Senat entscheidet über die Anträge der Antragstellerin, ohne zuvor ihrem Antrag auf Einsicht in die FG-Akten zum Az. 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 sowie in die BFH-Akten zum Az. III B 55/07 und zum "BFH-Hauptsacheverfahren (vorher 4 K 1367/01)" zu entsprechen.

    Einsicht in die Akten des FG zu den Verfahren 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 kann schon deshalb nicht gewährt werden, weil diese Akten nach Abschluss der Verfahren III B 126/06 und III B 55/07 an das FG zurückgesandt wurden.

    Zudem können sich aus diesen FG-Akten keine Hinweise darauf ergeben, ob der Senat der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren III B 55/07 ausreichend rechtliches Gehör gewährt hat.

    Die Einsicht in die BFH-Akten zum Verfahren III B 55/07 ist nicht zu gewähren, weil sie dem Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt dienen kann.

  • BFH, 08.08.2007 - III B 126/06

    Beschluss gegen einen Nichtbeteiligten führt zu einem nichtigen BFH-Beschluss;

    Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
    Einsicht in die Akten des FG zu den Verfahren 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 kann schon deshalb nicht gewährt werden, weil diese Akten nach Abschluss der Verfahren III B 126/06 und III B 55/07 an das FG zurückgesandt wurden.
  • BFH, 14.04.2008 - I S 1/08

    Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
    Gegenstand der Anhörungsrüge können daher nur Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör sein, nicht aber formelle oder materiell-rechtliche Einwendungen gegen die angegriffene Entscheidung (BFH-Beschluss vom 14. April 2008 I S 1/08, juris).
  • BFH, 02.01.2009 - V S 47/07

    Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge

    Gegenstand der Anhörungsrüge können nur Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör sein, nicht aber formelle oder materiell-rechtliche Einwendungen gegen die angegriffene Entscheidung (z.B. BFH-Beschluss vom 13. August 2008 III S 24/08, [...]).
  • BFH, 13.08.2008 - III B 65/08

    Sofortige Beschwerde und Anhörungsrüge - keine Akteneinsicht bei Erhebung eines

    Die Eingabe kann auch nicht in eine Anhörungsrüge umgedeutet werden, da die Antragstellerin bereits eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 28. Dezember 2007 III B 55/07 erhoben hat, die Gegenstand eines gesonderten Verfahrens (Az. III S 24/08) ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht