Rechtsprechung
BFH, 13.08.2008 - III S 24/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gegenstand der Anhörungsrüge
- Judicialis
FGO § 133a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Gegenstand der Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.12.2007 - III B 55/07
Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens - Rechtliches Gehör - Gesetzlicher …
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 28. Dezember 2007 III B 55/07 als unbegründet zurück.Der Senat entscheidet über die Anträge der Antragstellerin, ohne zuvor ihrem Antrag auf Einsicht in die FG-Akten zum Az. 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 sowie in die BFH-Akten zum Az. III B 55/07 und zum "BFH-Hauptsacheverfahren (vorher 4 K 1367/01)" zu entsprechen.
Einsicht in die Akten des FG zu den Verfahren 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 kann schon deshalb nicht gewährt werden, weil diese Akten nach Abschluss der Verfahren III B 126/06 und III B 55/07 an das FG zurückgesandt wurden.
Zudem können sich aus diesen FG-Akten keine Hinweise darauf ergeben, ob der Senat der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren III B 55/07 ausreichend rechtliches Gehör gewährt hat.
Die Einsicht in die BFH-Akten zum Verfahren III B 55/07 ist nicht zu gewähren, weil sie dem Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt dienen kann.
- BFH, 08.08.2007 - III B 126/06
Beschluss gegen einen Nichtbeteiligten führt zu einem nichtigen BFH-Beschluss; …
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
Einsicht in die Akten des FG zu den Verfahren 4 K 1367/01 und 4 S 2259/06 kann schon deshalb nicht gewährt werden, weil diese Akten nach Abschluss der Verfahren III B 126/06 und III B 55/07 an das FG zurückgesandt wurden. - BFH, 14.04.2008 - I S 1/08
Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - III S 24/08
Gegenstand der Anhörungsrüge können daher nur Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör sein, nicht aber formelle oder materiell-rechtliche Einwendungen gegen die angegriffene Entscheidung (BFH-Beschluss vom 14. April 2008 I S 1/08, juris).
- BFH, 02.01.2009 - V S 47/07
Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge
Gegenstand der Anhörungsrüge können nur Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör sein, nicht aber formelle oder materiell-rechtliche Einwendungen gegen die angegriffene Entscheidung (z.B. BFH-Beschluss vom 13. August 2008 III S 24/08, [...]). - BFH, 13.08.2008 - III B 65/08
Sofortige Beschwerde und Anhörungsrüge - keine Akteneinsicht bei Erhebung eines …
Die Eingabe kann auch nicht in eine Anhörungsrüge umgedeutet werden, da die Antragstellerin bereits eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 28. Dezember 2007 III B 55/07 erhoben hat, die Gegenstand eines gesonderten Verfahrens (Az. III S 24/08) ist.